Die Eintragung ins Handelsregister hat vor allem rechtliche Wirkungen. Sie begründet die Rechtspersönlichkeit des Unternehmens und schafft damit Rechte und Pflichten. Es kann das Unternehmen nun im Rechtsverkehr als Rechtssubjekt auftreten und Rechtsgeschäfte eingehen. Zudem wird das Unternehmen durch die Eintragung öffentlich sichtbar und kann somit als rechtlich zuständige Einheit identifiziert werden.